Du möchtest mitbestimmen, wie es in der Deutschen Gehörlosen-Jugend läuft? Du möchtest die DGJ mit deiner finanziellen Beitrag unterstützen? Dann werde doch Mitglied bei uns!

Im Rahmen der Bundesjugendversammlung  am 20.06.2020 wurden die folgenden Mitgliedsbeiträge beschlossen:

MitgliederJährlicher Mitgliedsbeitrag
Mitglieder im Alter von 0 bis 8 Jahrenkostenlos
Mitglieder im Alter von 9 bis 15 Jahren30,00€
Mitglieder im Alter von 16 bis 27 Jahren
*mit Stimmrecht
50,00€
Mitglieder im Alter von 16 bis 27 Jahren, für Schüler, Studierende, Auszubildende, Arbeitslose
*mit Stimmrecht
35,00€
Fördermitglieder ab 28 Jahren50,00€
Fördermitglieder (Firmen, u.a.)250,00€
Für alle ordentliche Mitglieder gilt zudem die Möglichkeit einen (zusätzlichen) reduzierten Mitgliedsbeitrag zu leisten. Die Reduzierung erfolgt nur, wenn das ordentliche Mitglied eine Mitgliedschaft bei einem angeschlossenen Jugendverein vorweisen kann. Der Nachweis muss jährlich erfolgen. Den Mitgliedsbeitrag vom Jugendverein wird vom ordentlichen Mitgliedsbeitrag abgezogen, so dass das Vollmitglied nur die Differenz zahlen muss. Das ordentliche Mitglied hat gleiche Rechte wie ein ordentliches Mitglied das den vollen Mitgliedsbeitrag leistet.

Aktuelle Satzung und Datenschutzordnung.

Mitgliedsantrag

    Hiermit erkläre ich meinen Beitritt als Mitglied der Deutschen Gehörlosen-Jugend e.V.
    Bitte buche den Jahresbeitrag von meinem Konto ab:

    kostenlos Mitglieder im Alter von 0 - 8 Jahren30 EUR Mitglieder im Alter von 9 - 15 Jahren50 EUR Mitglieder im Alter von 16 - 27 Jährige ohne Nachweis35 EUR Mitglieder im Alter von 16 - 27 Jährige MIT Nachweis50 EUR Fördermitglieder ab 28 Jahren250 EUR Fördermitgliedschaft Firma / Verein

    Nachweise hochladen (Immatrikulation, Schülerausweis etc.)

    Ich möchte, dass mein Mitgliedsbeitrag direkt an:

    geht. Eine Mehrfachauswahl ist möglich!

    Diese Einzugsermächtigung kannst du jederzeit widerrufen.

      Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vereinssatzung gelesen und akzeptiere diese.

    In unserer Satzung ist unter §4 Kommunikation und Sprache festgelegt, dass die Sprache die deutsche Gebärdensprache ist. Das bedeutet konkret, das bei unseren Veranstaltungen ausschließlich in Gebärdensprache kommuniziert werden darf. Damit sind auch private Gespräche zwischen zweier (hörender) Personen gemeint, so kann niemand benachteiligt werden.

      Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft bei der Deutschen Gehörlosen-Jugend e.V. willigst du ein, auf unseren Veranstaltungen ausschließlich zu gebärden.

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