Mitgliedschaft
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Im Rahmen der Bundesjugendversammlung am 20.06.2020 wurden die folgenden Mitgliedsbeiträge beschlossen:
Mitglieder | Jährlicher Mitgliedsbeitrag |
Mitglieder im Alter von 0 bis 8 Jahren | kostenlos |
Mitglieder im Alter von 9 bis 15 Jahren | 30,00€ |
Mitglieder im Alter von 16 bis 27 Jahren *mit Stimmrecht | 50,00€ |
Mitglieder im Alter von 16 bis 27 Jahren, für Schüler, Studierende, Auszubildende, Arbeitslose *mit Stimmrecht | 35,00€ |
Fördermitglieder ab 28 Jahren | 50,00€ |
Fördermitglieder (Firmen, u.a.) | 250,00€ |
Für alle ordentliche Mitglieder gilt zudem die Möglichkeit einen (zusätzlichen) reduzierten Mitgliedsbeitrag zu leisten. Die Reduzierung erfolgt nur, wenn das ordentliche Mitglied eine Mitgliedschaft bei einem angeschlossenen Jugendverein vorweisen kann. Der Nachweis muss jährlich erfolgen. Den Mitgliedsbeitrag vom Jugendverein wird vom ordentlichen Mitgliedsbeitrag abgezogen, so dass das Vollmitglied nur die Differenz zahlen muss. Das ordentliche Mitglied hat gleiche Rechte wie ein ordentliches Mitglied das den vollen Mitgliedsbeitrag leistet. |
Aktuelle Satzung und Datenschutzordnung.
Mitgliedsantrag